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   FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 4 K 207/11   

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https://dejure.org/2011,23363
FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 4 K 207/11 (https://dejure.org/2011,23363)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2011 - 4 K 207/11 (https://dejure.org/2011,23363)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2011 - 4 K 207/11 (https://dejure.org/2011,23363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO; § 31 S. 4 EStG; § 32 Abs. 6 EStG
    Auswirkungen einer nachträglichen Festsetzung von Kindergeld auf die Einkommenssteuer

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Herabsetzung der Einkommensteuer wegen nachträglicher Festsetzung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen einer nachträglichen Festsetzung von Kindergeld auf die Einkommenssteuer

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 138
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 4 K 207/11
    Zu dessen Begründung machten sie ergänzend geltend, dass ihnen erst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164) bekannt geworden sei, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge ihrer Tochter den maßgeblichen Grenzbetrag von 7.188 EUR unterschritten hätten.

    Der gegenteilige Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164 [BVerfG 11.01.2005 - 2 BvR 167/02] ist erst am 11. Januar 2005 und damit nach Bescheiderteilung ergangen.

  • BFH, 27.01.2011 - III R 90/07

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 4 K 207/11
    Insofern unterscheiden sich die Verhältnisse bei der Einkommensteuer von denen beim Solidaritätszuschlag, bei dessen Bemessung die nach § 32 Abs. 6 EStG zustehenden Freibeträge unabhängig von der Kindergeldzahlung zu berücksichtigen sind ( § 3 Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 2 des Solidaritätszuschlaggesetzes ; vgl. dazu BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 III R 90/07 , BFHE 232, 485; BStBl. II 2011, 543).

    Das FA hat daher selbständig und ohne Bindung an die im Kindergeldfestsetzungsbescheid enthaltene Begründung das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 EStG zu prüfen (BFH-Urteil in BFHE 232, 485, [BFH 27.01.2011 - III R 90/07] BStBl. II 2011, 543).

  • BFH, 22.04.2010 - VI R 40/08

    Korrektur von Steuerbescheiden - Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen - Sinn und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 4 K 207/11
    Wie die Finanzbehörde bei Kenntnis bestimmter Tatsachen und Beweismittel einen Sachverhalt im ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist im Einzelfall aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und der die Finanzbehörden bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses durch das FA gegolten haben ( BFH-Beschluss vom 23. November 1987 GrS 1/86 , BFHE 151, 495, BStBl. II 1988, 180; BFH-Urteil vom 22. April 2010 VI R 40/08 , BFHE 229, 57, BStBl II 2010, 951).
  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 4 K 207/11
    Wie die Finanzbehörde bei Kenntnis bestimmter Tatsachen und Beweismittel einen Sachverhalt im ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist im Einzelfall aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und der die Finanzbehörden bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses durch das FA gegolten haben ( BFH-Beschluss vom 23. November 1987 GrS 1/86 , BFHE 151, 495, BStBl. II 1988, 180; BFH-Urteil vom 22. April 2010 VI R 40/08 , BFHE 229, 57, BStBl II 2010, 951).
  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03

    Volljährige Kinder in Berufsausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 4 K 207/11
    Nach der bei Erteilung des Einkommensteuerbescheids vom 11. November 2004 geltenden, in H 180e "Versicherungsbeiträge des Kindes" des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2004 niedergelegten und vom BFH (Urteil vom 4. November 2003 VIII R 59/03 , BFHE 204, 126, BStBl. II 2004, 584) gebilligten Verwaltungspraxis minderten die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht die Einkünfte und Bezüge des Kindes, so dass diese im Fall der Tochter den Grenzbetrag von 7.188 EUR überschritten hätten.
  • BFH, 28.07.2005 - III R 48/03

    Wechsel von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung - kein Ablauf der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 4 K 207/11
    Ob ein Ereignis in die Vergangenheit zurückwirkt, ist den Normen des materiellen Steuerrechts zu entnehmen ( BFH-Urteil vom 28. Juli 2005 III R 48/03 , BFHE 210, 393, BStBl. II 2005, 865).
  • BFH, 10.06.1988 - III R 232/84

    Lohnsteuerpauschalierung und Bindung an Verfahrensentscheidungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 4 K 207/11
    Für die Annahme einer Bindungswirkung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich eine gesetzliche Regelung erforderlich ( BFH-Urteil vom 10. Juni 1988 III R 232/84 , BFHE 154, 68, BStBl. II 1988, 981), an der es im Verhältnis zwischen Kindergeldbescheid und Einkommensteuerfestsetzung fehlt.
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